2.4. Nachdem die auf den 26. Februar 2020 angesetzte Hauptverhandlung erneut aufgrund der gesundheitlichen Situation des Beschuldigten nicht stattfinden konnte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg und im Einverständnis der übrigen Parteien mit Verfügung vom 16. Oktober 2020 ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit bzw. der Dauer einer allfälligen Einschränkung in Auftrag gegeben, welches am 8. Dezember 2020 erstellt wurde. 2.5. Mit Eingabe vom 5. Januar 2021 beantragte der Beschuldigte die Einstellung des Verfahrens infolge Vernehmungs- und Verhandlungsunfähigkeit.