2.2. Der Beschuldigte teilte mit Eingabe vom 5. September 2019 mit, aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme nicht verhandlungsfähig zu sein, worauf die auf den 2. Oktober 2019 angesetzte Hauptverhandlung mit Verfügung vom 13. September 2019 abgesetzt wurde. Die Parteien wurden mit neuer Vorladung zur Hauptverhandlung vom 26. Februar 2020 vorgeladen. 2.3. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2019 stellte die Geschädigte die folgenden Anträge: "1. Der Beschuldigte sei gemäss Anklageschrift schuldig zu sprechen und zu bestrafen.