1.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte, der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen à Fr. 280.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 4'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage), unter Einrechnung von einem Tag Untersuchungshaft, zu verurteilen. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 6. März 2019 wurde der Wechsel der amtlichen Verteidigung bewilligt. Der bisherige amtliche Verteidiger wurde aus dem Amt entlassen und Rechtsanwältin Vida Hug als neue amtliche Verteidigerin ernannt.