Dabei hat er es eng zu sich gezogen, zwischen seine Beine und an seine Brüsten gegriffen. In dieser Zeitspanne kam es ausserdem zu drei Küssen von Seiten des Beschuldigten auf den Mund des Opfers sowie zwei Vorfälle, in denen der Beschuldigte dem Opfer wiederum an die Brüste und/oder zwischen die Beine fasste. 1. Tatzeitraum mit dem gemeinsamen Wohnort Q._____: Sexuelle Handlungen mit Kindern […] 2. Tatzeitraum mit dem gemeinsamen Wohnort R._____: Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung […]