Der Beschuldigte war mit B._____, der Mutter des Opfers, seit 2009 in einer Beziehung und hatte zum Opfer eine vaterähnliche Beziehung. Seit dem Juli 2010 wohnte der Beschuldigte mit der Familie […], zu welcher neben der Mutter und dem Opfer auch die Geschwister des Opfers, C._____ und D._____, gehören, zusammen. Er hat das Opfer in den Jahren 2010 bis anfangs 2016 immer wieder aufgefordert, sich zu ihm aufs Sofa zu legen. Dabei hat er es eng zu sich gezogen, zwischen seine Beine und an seine Brüsten gegriffen.