10.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D.C._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 9'570.30 zu bezahlen. 10.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A.C._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 9'570.30 zu bezahlen. - 31 - 10.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin F.C._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 6'850.05 zu bezahlen. 10.6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin E.C._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 8'314.35 zu bezahlen.