8.6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin F.C._____ eine Genugtuung von Fr. 25'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen. 8.7. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin E.C._____ Schadenersatz von Fr. 3'402.15 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen. 8.8. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin E.C._____ eine Genugtuung von Fr. 25'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen. 8.9. Der Beschuldigte wird in Bezug auf die künftigen, adäquat-kausalen Schadenersatzforderungen der Privatkläger D.C._____, A.C._____, F.C._____ und E.C._____, dem Grundsatz nach zu 100 % - 30 -