8.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D.C._____ eine Genugtuung von Fr. 80'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen. 8.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A.C._____ Schadenersatz von Fr. 10'020.65 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen. 8.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A.C._____ eine Genugtuung von Fr. 80'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen. 8.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin F.C._____ Schadenersatz von Fr. 1'557.80 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen.