7.3. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung […] wird K._____ herausgegeben. Wird dieser Gegenstand nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7.4. Die beschlagnahmten Fr. 6'969.47 werden zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. - 29 - 8. [in Rechtskraft erwachsen] 8.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D.C._____ Schadenersatz von Fr. 8'848.00 nebst Zins zu 5 % seit 7. April 2019 zu bezahlen.