Die Einschätzung der Legalprognose hat sich gemäss den schlüssigen Angaben des Sachverständigen an der Berufungsverhandlung im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens aufgrund der erneuten Delinquenz des Beschuldigten (Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt Solothurn sowie in der PDAG; vgl. Abklärungsbericht der PDAG vom 15. März 2024 S. 1 ff.) sowie der Tatsache, dass der Beschuldigte auf verschiedene Therapieangebote nicht respondiert habe, verschlechtert. Es sei von einer sehr ungünstigen Legalprognose auszugehen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 22). Es liegt - 21 -