So führte er aus, seit der Erstellung des Gutachtens seien Veränderungen festgestellt worden, welche nun zur Diagnose einer hebephrenen Schizophrenie geführt hätten. Zu welchem genauen Zeitpunkt sich diese zusätzliche Symptomatik entwickelt habe, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, da es sich möglicherweise um eine prodromale Entwicklung einer Schizophrenie gehandelt habe, also um unspezifische Symptome, welche sich erst im Verlauf der Zeit zu typischen Symptomen entwickelt und dann die Stellung der Diagnose ermöglicht hätten. Der Sachverständige führte weiter aus, dass sich durch die neu - 20 -