__ mit den diesbezüglichen Vorbringen unter Berücksichtigung der Austrittsberichte, insbesondere dem Abklärungsbericht der PDAG vom 15. März 2024, anlässlich der Berufungsverhandlung ausführlich auseinandergesetzt hat und zum Schluss gelangt ist, dass zusätzlich zu den bereits mit dem Gutachten gestellten Diagnosen diejenige einer hebephrenen Schizophrenie hinzugekommen sei, deren Kernsymptome im Begutachtungszeitpunkt jedoch noch nicht vorgelegen hätten. So führte er aus, seit der Erstellung des Gutachtens seien Veränderungen festgestellt worden, welche nun zur Diagnose einer hebephrenen Schizophrenie geführt hätten.