__ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie an der Berufungsverhandlung befragt und hat sein Gutachten ergänzt sowie ausführlich erläutert und sich in diesem Rahmen ebenfalls zur Frage des Vorliegens einer hebephrenen Schizophrenie und einer damit zusammenhängenden verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit des Beschuldigten geäussert. Der Beschuldigte hatte die Möglichkeit, dem Sachverständigen an der Berufungsverhandlung Ergänzungsfragen zu stellen.