Der Beschuldigte wurde im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens am 26. Juli 2021, am 28. Juli 2021 sowie am 22. September 2021 durch Dr. med. G._____ psychiatrisch begutachtet. Das von ihm gestützt darauf erstellte forensisch-psychiatrische Gutachten datiert vom 16. November 2021 (UA act. 3311 ff.). Weiter wurde Dr. med. G._____ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie an der Berufungsverhandlung befragt und hat sein Gutachten ergänzt sowie ausführlich erläutert und sich in diesem Rahmen ebenfalls zur Frage des Vorliegens einer hebephrenen Schizophrenie und einer damit zusammenhängenden verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit des Beschuldigten geäussert.