den Mord am Bruggerberg beachtet werden, dass der Beschuldigte bereits zuvor im Rahmen eines im Kanton Zürich geführten Untersuchungsverfahrens zum Verschwinden von C.C._____ befragt worden war und in diesem Zusammenhang wahrheitswidrig angab, diesbezüglich nichts zu wissen (vgl. UA act. 4614 ff.). Nachdem anlässlich der unmittelbar vor der ersten Befragung des Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung ein durch ihn an seine Eltern verfasstes Schreiben gefunden werden konnte, in welchem er gestanden hat, C.C._____ in der Höhle vergraben zu haben (UA act.