Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 2. Februar 2018 wurde er wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 14. Januar 2019 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 20. Februar 2019 wurde er wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.