Selbst die durch C.C._____ verursachten Klopfgeräusche, welche der Beschuldigte wahrnahm, konnten ihn nicht von seinem Tatentschluss abbringen. Von einem ausserordentlich grossen Mass an Skrupellosigkeit spricht sodann der Umstand, dass der Beschuldigte sich – im Bewusstsein um die aussichtslose Situation von C.C._____ – dazu entschlossen hatte, in unmittelbarer Nähe des Höhleneingangs ein Feuer zu entfachen, um dort einen Cervelat zu bräteln. Dieses Verhalten macht den Anschein, dass sich der Beschuldigte am Leid von C.C._____ ergötzt hat. Zu keinem Zeitpunkt hatte er so starke Bedenken an seinem Handeln, um von seinem Vorhaben abzulassen und C.C._____ doch noch zu befreien.