in der zugeschütteten dunklen und kalten Höhle sich selbst, so dass dieser einen elendigen Tod erleiden musste, wodurch er eine nicht zu überbietende Grausamkeit offenbart hat. Besonders skrupellos erscheint, dass er die Höhle – trotz der verzweifelten Lage und Hilferufen von C.C._____ – über mehrere Stunden hinweg weiter zuschüttete und damit definitiv verschloss. Selbst die durch C.C._____ verursachten Klopfgeräusche, welche der Beschuldigte wahrnahm, konnten ihn nicht von seinem Tatentschluss abbringen.