Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte hat C.C._____ am 7. April 2019 in der Sandsteinhöhle am Bruggerberg auf besonders skrupellose Art ermordet, indem er – nachdem er C.C._____ unter Druck gesetzt und diesen im Rahmen einer sogenannten «Challenge» dazu gebracht hat, u.a. dessen Jacke auszuziehen und sein Mobiltelefon vor der Höhle zu deponieren und sich in die Sandsteinhöhle hineinzubegeben – den Höhleneingang mit einem massiven Stein sowie anschliessend mit weiteren Steinen und Erde verschlossen hat. Der nur leicht bekleidete C.C._____ verstarb anschliessend in der kalten Höhle an einer Unterkühlung (Hypothermie).