Das Handeln des Beschuldigten, welcher aus niedrigen Beweggründen handelte und eine besonders verwerfliche Art der Tatausführung an den Tag legte, indem er C.C._____ von einem Berggrat hinunterstiess, um diesen aus nichtigem Grund zu eliminieren und loszuwerden, ist als besonders skrupellos zu qualifizieren. Der Beschuldigte hat eigenen Angaben zufolge ein Leben wie dasjenige von C.C._____ führen wollen, weil bei diesem immer alles perfekt gewesen sei und er Geld gehabt habe, während er, der Beschuldigte, verschuldet gewesen und es ihm miserabel gegangen sei. Aufgrund dieser Eifersucht habe er C.C._____ - 11 -