könne sich vorstellen, dass C.C._____ den Vorfall verharmlost habe, um den Beschuldigten nicht zu verlieren und sich weiterhin mit ihm treffen zu können (UA act. 4130). A.C._____ gab diesbezüglich an, dass C.C._____ ein gutgläubiger Mensch gewesen sei. Sie sei der Ansicht, dass er einfach froh gewesen sei, jemanden gehabt zu haben, mit dem er etwas habe unternehmen können, weshalb er den Vorfall auf die Seite geschoben habe (UA act. 4134). Dass C.C._____ den Vorfall im Nachhinein tatsächlich verharmlost hat, zeigt sich an den gegenüber seiner Familie gemachten Angaben, wonach er sich nicht sicher sei, ob der Beschuldigte ihn tatsächlich hinuntergestossen habe.