Wahrscheinlich habe er einen Wutausbruch gehabt (UA act. 4140). An seiner Einvernahme vom 27. Mai 2021 gab der Beschuldigte zu seinen Motiven an, dass C.C._____ ihm mitgeteilt habe, lieber mit anderen Kollegen als ihm etwas unternehmen zu wollen und dass er, also der Beschuldigte, eifersüchtig auf C.C._____ gewesen sei, weil dieser Geld sowie eine Arbeitsstelle und somit ein perfektes Leben gehabt habe, während es ihm miserabel gegangen sei. Er habe sich ein Leben wie dasjenige von C.C._____ gewünscht. Aufgrund dieser Eifersucht habe er C.C._____ hinuntergestossen (UA act. 4143 f.).