2.5. 2.5.1. C.C._____ wurde bei seinem Sturz, der sich bloss eine Woche vor seiner Ermordung zugetragen hat, nur leicht verletzt. Er wurde dazu jedoch nie polizeilich einvernommen. Gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen erachtet es das Obergericht mit der Vorinstanz dennoch als erstellt, dass -7- der Beschuldigte C.C._____ am 31. März 2019 anlässlich der gemeinsamen Wanderung auf der «Cimetta» absichtlich einen Steilhang hinuntergestossen hat: