Der Beschuldigte sei bereits seit geraumer Zeit neidisch auf C.C._____ gewesen und habe sich neben diesem minderwertig gefühlt. Dass C.C._____ weniger Zeit mit dem Beschuldigten und mehr Zeit mit anderen Freunden habe verbringen wollen, habe die negativen Gefühle des Beschuldigten verstärkt (Anklageziffer 2 mit Verweis auf Anklageziffer 1).