3.2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'692.85 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 800.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. - 14 - 3.3. Für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)