1. Der Beschuldigte ist schuldig der Gewalt und Drohung gegen Beamte gemäss aArt. 285 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. 2. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss aArt. 285 Ziff. 2 Abs. 2 StGB sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 und 4 StGB, Art. 44 StGB und Art. 106 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 1'200.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 300.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 3. 3.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00 sowie den Auslagen von Fr. 88.00, gesamthaft Fr. 1'588.00, werden dem Beschuldigten auferlegt.