Verschuldenserhöhend ist das grosse Mass an Entscheidungsfreiheit zu berücksichtigen, über das der Beschuldigte verfügte. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb er Gewalt gegen Beamte anwenden sollte, um die Polizeikontrolle von B._____ zu verhindern, selbst wenn der Beschuldigte um die – einige Stunden zuvor ausgesprochene – Wegweisung aus Aarau gewusst hätte. Der Beschuldigte war denn auch gar nicht selbst von der Polizeikontrolle betroffen.