2 StGB tatbestandsimmanenten Zusammenrottung aus. Das Verhalten des Beschuldigten ging jedoch insofern über eine blosse Teilnahme an einer Zusammenrottung und Gewaltausübung gegen Personen hinaus, als er – neben der Ausübung von Gewalt – als treibende Kraft innerhalb der Zusammenrottung wahrzunehmen war. Insbesondere war er Initiator des ersten Herausziehens von B._____ aus der Polizeiformation, indem er B._____ mehrfach laut aufforderte, herauszukommen und schliesslich seine in den Händen haltende albanische Flagge abgab, um mindestens eine Hand freizuhaben und B._____ aus der Polizeiformation herauszuziehen.