Der Beschuldigte zog B._____ zwei aufeinanderfolgende Male aus einer Polizeiformation heraus, wodurch sich dieser einer Polizeikontrolle entziehen konnte. Dabei ging er aktiv und aggressiv auf die Polizeibeamten zu und schubste eine Polizistin (insbesondere durch Umfassen des Polizeischilds), die glücklicherweise keine Verletzungen davontrug. Der Beschuldigte übte die Gewalt gegen die Polizistin im Rahmen einer gemäss Art. 285 Ziff. 2 StGB tatbestandsimmanenten Zusammenrottung