Es sind keinerlei Gründe ersichtlich, die eine Erkennung der Beamten hätte verhindern können. Dass der Beschuldigte im vor ca. 23 Jahren beendeten Jugoslawienkrieg -9- «falsche» Polizisten erlebt haben will, ist nicht geeignet, die Offensichtlichkeit des Polizistenstatus in der Schweiz in Frage zu stellen. Er widerspricht sich denn auch selbst, indem er sich in anderem Kontext dahingehend äussert, sich im Klaren gewesen zu sein, dass an der Demonstration viele Beamte anwesend gewesen seien (Berufungsbegründung S. 2 Absatz 4).