103, von einer Drittperson gedrehtes Video «Untitled 19», ab Minute 00:11 und ab Minute 00:50; vgl. act. 103, vom Beschuldigten gedrehtes Video «AARAU CH 08.05.2021», ab Minute 00:14; zur Identifikation des Beschuldigten vgl. Führerausweis in act. 66 und Standbilder des zweiten Herausziehens aus der Polizeiformation in act. 91 ff.), um die rechtmässige und in der Kompetenz der Polizei liegende Personenkontrolle von B._____ zu verhindern.