3.1.3. Der Beschuldigte bringt dagegen vor, er sei an der Demonstration als unentgeltlicher Journalist anwesend gewesen. Er habe einen Film als Dokumentation aufnehmen wollen und habe deshalb nicht an einer Zusammenrottung teilnehmen wollen. Es sei unlogisch, dass er sich selbst filmen würde, wie er einen Polizisten bedrohe oder Gewalt gegen ihn anwende. Er habe B._____ aus gesundheitlichen Gründen helfen wollen, als der gerufen habe, keine Luft mehr zu erhalten und niemand auf seine Hilferufe reagiert habe. Er habe nie die Absicht gehabt, die Amtshandlung der Personenkontrolle zu verhindern.