_ zu befreien und dann mehrfach versucht habe, B._____ von den Polizisten wegzuziehen und infolgedessen eine Polizistin an die Wand geschubst und einen anderen Polizisten weggedrückt habe, habe der Beschuldigte Gewalt eingesetzt, sich aktiv beteiligt und dadurch die Polizisten daran gehindert, die Personenkontrolle vorzunehmen. Der Beschuldigte habe als ein Hauptakteur der Befreiungsaktion vorsätzlich gehandelt (vorinstanzliches Urteil E. 3.2). -6-