3. 3.1. 3.1.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 8. Mai 2021 in Aarau an einer unbewilligten Demonstration gegen Covid-Massnahmen teilgenommen zu haben. An dieser Demonstration hätten sich mehrere Kundgebungsteilnehmer gegen die anwesenden Polizisten mobilisiert, als diese B._____ – gegen den Stunden zuvor eine Wegweisung aus Aarau verfügt worden sei – hätten anhalten und einer Kontrolle unterziehen wollen. Rund sieben Personen hätten auch körperliche Gewalt gegen die Polizisten eingesetzt. Der Beschuldigte habe gesagt «Chom B._____, mer holed dih uuse» und habe B._____ mit Hilfe einer weiteren Person aus der Polizeiformation gezogen. Daraufhin habe er B.__