amtlichen Verteidigung hat. Der Beschuldigte war lediglich mit dem Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte konfrontiert. Diesem Vorwurf lag ein einziger Sachverhalt zugrunde, wobei sich die Beweismittel im Wesentlichen auf Videoaufnahmen beschränkten, sich keine komplexen rechtlichen Fragen stellten und keine anderweitigen schwierigen Umstände ersichtlich waren. Damit einhergehend liegt denn auch ein Bagatellfall vor, zumal der Beschuldigte bereits mit Strafbefehl sowie durch die Vorinstanz mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen bestraft wurde, wobei im Berufungsverfahren aufgrund des Verschlechterungsverbotes keine höhere Strafe ausgefällt werden könnte.