Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c) im Gesamtbetrag von Fr. 1'692.85 auferlegt. -3- 6. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst. 2.2. Gegen das dem Beschuldigten am 8. Juni 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser mit Eingabe vom 15. Juni 2023 (Postaufgabe: 17. Juni 2023) Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 4. Oktober 2023 zugestellt. 3. 3.1. Mit undatierter Berufungserklärung (Postaufgabe: 19. Oktober 2023) beantragte der Beschuldigte sinngemäss einen Freispruch.