1. Die Oberstaatsanwaltschaft bestrafte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 8. Februar 2023 wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte nach Art. 285 Ziff. 2 StGB und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 190.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'600.00, Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen. 2. 2.1. Auf Einsprache hin erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau mit Urteil vom 6. Juni 2023: 1. Der Beschuldigte ist schuldig der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 2 Abs. 2 StGB.