Der Beschuldigte hat gegen das erstinstanzliche Urteil, welches seinem Verteidiger am 10. Oktober 2023 in begründeter Form zugestellt worden war (GA act. 223), mit Eingabe vom 26. Oktober 2023 die Berufung erklären lassen. Die Staatsanwaltschaft hat am 20. November 2023 Anschlussberufung erklärt.