Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Beschuldigten eine Frist bis 30. Januar 2024 angesetzt, um die Berufungsanträge schriftlich zu begründen. Der Verteidiger des Beschuldigten hat mit Schreiben datiert vom 30. Januar 2024 um eine Fristerstreckung ersucht. Gemäss Briefumschlag und Sendungsnummernachverfolgung der Post (Sendungsnummer: […]) wurde diese Eingabe jedoch am 31. Januar 2024, um 19:00 Uhr, am Geschäftskundenschalter (GKS) in 8010 Zürich Mülligen aufgegeben.