1. 1.1. Der Beschuldigte hat mit Eingabe vom 15. Juni 2023 die Berufung gegen das Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 6. Juni 2023 angemeldet. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 4. Oktober 2023 zugestellt. Am 13. Oktober 2023 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2023 erklärte sich der Beschuldigte mit der schriftlichen Durchführung des Berufungsverfahrens einverstanden. Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Beschuldigten eine Frist bis 30. Januar 2024 angesetzt, um die Berufungsanträge schriftlich zu begründen.