Das Obergericht beschliesst: 1. Das Gesuch um Wiederherstellung der Frist wird abgewiesen. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 300.00 werden dem Verteidiger, Rechtsanwalt B._____, auferlegt. 3. Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt B._____, hat seine Aufwendungen selbst zu tragen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG) -4-