Es könne nur vermutet werden, dass der betreffende Brief beim Verarbeiten der Post auf einen falschen Stapel geraten sei (S. 2 f. Ziff. 4). Grundsätzlich sei es bei ihnen in der Kanzlei so, dass die Sekretariatsmitarbeitenden die Post fertigstellten und diese jeweils noch am selben Tag dem Postbeamten übergeben würden. Die fachlich qualifizierten Mitarbeitenden seien entsprechend instruiert (S. 3 Ziff. 5). Eine ständige Überwachung all ihrer Arbeitsschritte sei nicht möglich und unverhältnismässig. Es werde stichprobenweise kontrolliert.