3.2. Mit Verfügung vom 6. November 2023 wurde der Sachverständige Dr. C._____ vom Institut D._____ beauftragt, gestützt auf die Bilddokumentation ein Gutachten über die gefahrene Geschwindigkeit des -3- Beschuldigten am 18. März 2020 um ca. 09:03 Uhr zu erstellen. Dieses Gutachten wurde daraufhin am 26. Februar 2024 erstattet.