7. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 Abs. 1 StPO, Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem Beschuldigten für die ausgestandene Untersuchungs- sowie Sicherheitshaft von 79 Tagen eine Genugtuung von Fr. 15'800.00 nebst Zins zu 5 % seit 10. Mai 2023 auszurichten. 3. Die Zivilklage der Privatklägerin A._____ wird abgewiesen. 4. 4.1. Die erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen.