Aussergewöhnliche Umstände liegen nicht vor. Der Beschuldigte befand sich vom 2. Dezember 2020 bis 27. Januar 2021 in Untersuchungshaft sowie vom 19. April 2023 bis 10. Mai 2023 in Sicherheitshaft und somit während insgesamt 79 Tagen in Haft. Dem Beschuldigten ist – wie von ihm beantragt – ein Betrag von Fr. 200.00 pro Tag Haft und damit eine Genugtuung von Fr. 15'800.00 nebst Zins zu 5 % seit 10. Mai 2023 für den verhältnismässig kurzen Freiheitsentzug zuzusprechen.