mehrfach mit Familienangehörigen, Bekannten, der Lehrerein und der Schulärztin über den mutmasslichen Vorfall gesprochen. Damit steht fest, dass der mutmassliche Vorfall innerhalb und ausserhalb der Familie verschiedentlich besprochen worden ist. Folglich können weder Sekundäreinflüsse noch auto- oder fremdsuggestive Prozesse ausgeschlossen werden. Damit sind die Aussagen von A._____ einer inhaltlichen Analyse anhand von Realkennzeichen und somit einer Überprüfung des Wahrheitsgehalts nur derart beschränkt zugänglich, dass ausgehend von der Nullhypothese keine Verurteilung erfolgen kann.