Wie sich aus dem Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 8. November 2020 (UA act. 87 ff.) ergibt, ist die Mutter von A._____ am 15. Juli 2020 am Schalter der Polizei vorbeibekommen und hat angegeben, dass ihre Tochter im April von einem gewissen B._____ auf den Mund geküsst worden sei, vermutlich sei es auch zu Zungenküssen gekommen. Gleichentags wurde die Mutter von A._____ polizeilich einvernommen (UA act.