3.5. Mit Stellungnahme vom 28. Februar 2024 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Anschlussberufung. 4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme der Privatklägerin A._____ fand am 20. August 2024 statt. Der Beschuldigte wurde vorgängig antragsgemäss von der Teilnahme an der Verhandlung dispensiert. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: