2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 10. März 2023 der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig, verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 2'000.00, verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 7 Jahre des Landes, ordnete ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot an, verpflichtete ihn zur Bezahlung einer Genugtuung von Fr. 5'000.00 an die Privatklägerin A._____ und entschied über die Kostenfolgen.