1. [in Rechtskraft erwachsen] Die Beschuldigte wird vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (Anklageziffer 1) und des mehrfachen geringfügigen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 172ter StGB (Anklageziffer 2) freigesprochen. 2. Die Beschuldigte ist schuldig - des geringfügigen Erschleichens einer Leistung gemäss Art. 150 i.V.m. Art. 172ter StGB (Anklageziffer 2), und - der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB (Anklageziffer 2). 3. Die Beschuldigte wird gemäss den in Ziffer 2 erwähnten Gesetzesbestimmungen und gestützt auf Art. 47 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB und Art. 106 StGB